Jobzusage mit Folgen – Wenn das Bauchgefühl schneller ist als der Kopf


Kennen wir doch alle: Das Gespräch lief super, der Bewerber war charmant, kompetent und hatte sogar denselben Hundename wie deiner. Und ehe man sich versieht, hört man sich selbst sagen: „Herzlichen Glückwunsch, Sie haben den Job!“ Zack. Gesagt ist gesagt. Und leider auch: Rechtlich bindend. Ja, auch wenn’s nur mündlich war.

Ich spreche da übrigens nicht nur als Personaler, sondern auch als Mensch. Auch mir ist das schon passiert – im Überschwang der Begeisterung habe ich in einem Interview spontan zugesagt. Es fühlte sich im Moment richtig an, aber schon auf dem Heimweg fragte mein Kopf: „Wirklich? So schnell?“

Das schöne Gefühl – und sein Preis

Als Führungskraft habe ich diesen Moment oft erlebt. Da sitzt jemand vor dir, der einfach überzeugt. Der Lebenslauf stimmt, die Chemie knistert wie beim ersten Date, und irgendwie denkt man: „Den will ich haben – bevor es jemand anderes tut!“

Und genau da liegt der Haken. Schnellschüsse sind sexy, aber eben auch riskant. Denn was im ersten Moment wie ein Volltreffer aussieht, entpuppt sich manchmal beim zweiten Hinsehen als Bauchentscheidung mit Folgen – juristischen Folgen inklusive.

Denn: Eine mündliche Zusage ist kein launiger Smalltalk, sondern kann rechtlich gesehen als Vertragsangebot gelten – und zwar mit allen Pflichten. Sprich: Der Bewerber darf sich darauf verlassen. Und wenn du dann doch einen Rückzieher machst, kann’s im schlimmsten Fall teuer werden. Von deinem Ruf als Arbeitgeber ganz zu schweigen.

Warum „Wir melden uns bei dir“ nicht böse gemeint ist

Ich weiß, viele Kandidaten bekommen bei diesem Satz Gänsehaut – und nicht die gute. Aber wenn man es wertschätzend und ehrlich meint, ist diese Floskel besser als eine überstürzte Zusage.

Denn mal ehrlich: Wie oft sagst du im Supermarkt spontan „Ja“ zu einer Aktionsware, nur um zu Hause festzustellen, dass du mit zehn Packungen Dosenmais gar nichts anfangen kannst?

Gönn dir und dem Bewerber also lieber eine Nacht zum Durchatmen. Schlaf drüber. Sprich mit deinem Team. Reflektiere. Und gib dem Kandidaten ein gutes Gefühl, ohne dich vorschnell festzulegen. Wertschätzung zeigt sich nicht durch Tempo, sondern durch Aufmerksamkeit.

Lektion gelernt – und weitergegeben

Ich wollte Bewerbern immer dieses eine Gefühl geben: „Ich bin gewollt.“ Und das ist auch wichtig. Aber ich habe gelernt, dass man das auch ohne direkte Zusage transportieren kann. Ein klarer, positiver Ausblick, kombiniert mit einem realistischen Zeitrahmen, wirkt oft professioneller als jede Bauchentscheidung.

Denn am Ende gilt: „Zusage“ ist kein Wort für die emotionale Kurzschlussreaktion. Sie ist ein Versprechen – und die sollte man nur dann geben, wenn man sie auch halten kann.

Was du dir merken solltest:

  • Mündliche Zusagen sind bindend – kein Witz!
  • Emotion ist gut, aber Reflexion ist besser.
  • Verzichte auf Schnellschüsse – auch wenn der Bewerber wirkt wie dein absoluter Traumkandidat.
  • Sag lieber: „Wir melden uns sehr zeitnah, weil Sie uns überzeugt haben.“
  • Schlaf eine Nacht drüber. Und gib dem Kandidaten die Chance, das auch zu tun.

Wer klug verspricht, muss später nicht peinlich absagen.

Und wer ehrlich kommuniziert, gewinnt nicht nur gute Leute, sondern auch Vertrauen.


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